Wir fördern soziale Projekte in und um Gießen

Die Anstoß-Stiftung

Die Anstoß-Stiftung wurde 1997 von dem Gießener Politikwissenschaftler Prof. Dr. Heinz Josef Varain und seiner Frau ins Leben gerufen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität sozial benachteiligter Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, Migranten und Flüchtlingen in Stadt- und Landkreis Gießen, zu verbessern. Weiterhin soll die Situation von Mädchen und Frauen verbessert werden.

Förderschwerpunkte

Hilfen für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen

Damit Bedrohung und Angst aufhören.

Weiterbildung junger Erwerbsloser

Damit Jugendliche eine Lebens- und Berufsperspektive finden.

Arbeit im Präventionsbereich

Damit Notlagen gar nicht erst entstehen.

Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Damit Begegnung und Freundschaft zwischen den Kulturen entsteht.

Kinder und Jugendliche

Damit allen Kindern und Jugendlichen ein guter Start ins Leben gelingt.

Hilfe zur Selbsthilfe

Damit Menschen neues Selbstbewusstsein entwickeln und ihr Leben eigenständig führen.

So arbeitet die Stiftung

Nach sorgfältiger Prüfung und persönlicher Kontaktaufnahme mit den Antragstellern entscheidet die Stiftung über die Förderung. Sie achtet dabei auf die satzungsgemäße Verwendung der Mittel. Die Stiftung wird ehrenamtlich verwaltet. Alle Ausschüttungen, Spenden und Bußgelder gehen direkt in die Projektförderung. Bis 2022 wurden Projekte mit einem Gesamtbetrag von 945.000 € gefördert.

Ihre Hilfe kommt an!

Fördern Sie die Projekte durch eine Spende. Ihre Zustiftung hilft konkret Menschen in der Region. Ihre  Unterstützung ist uns willkommen.

 

Anstoß – Stiftung für soziale Projekte und Initiativen in Stadt und Landkreis Gießen

Bankverbindung:
Sparkasse Gießen
IBAN DE18 5135 0025 0200 6176 30

Die Stiftung ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Anträge einreichen

Die Stiftung richtet sich ausschließlich an Projekte, Initiativen und Einzelpersonen aus der Stadt und dem Landkreis Gießen. Die maximale Fördersumme beträgt 8.000,– EUR. Antragsschluss ist der 30. November eines Jahres. Über die Förderungen entscheidet der Vergabeausschuss spätestens im Februar des Folgejahres.

Näheres erfahren Sie hier:

Formulare zum Ausdrucken: